Das Amt für Umwelt des Kantons Thurgau hat dem Schiffsbergeverein Romanshorn die Wassernutzungsbewilligung erteilt, das Dampfschiff Säntis zu bergen. An die Bewilligung knüpft das Amt eine Reihe von Bedingungen, vor allem im Bereich Gewässerschutz. Die temporäre Bewilligung besteht von Anfang Februar bis Ende April 2024.
Aktuell liegt das Wrack des 1933 versenkten Raddampfers in einer Tiefe von 210 Metern vor Romanshorn. Der Schiffsbergeverein plant, die «Säntis» Mitte März 2024 zu bergen. Die Vertreterinnen und Vertreter der Anrainerstaaten und -kantone haben sich darauf geeinigt, dass der Kanton Thurgau für das Verfahren zuständig ist, da die Bergungsstelle am Thurgauer Ufer liegt.
Das Amt für Umwelt hat in Absprache mit weiteren Ämtern und Fachstellen die Bergung bewilligt. Die Haftung für allfällige Schäden durch die Bergung trägt der Schiffsbergeverein Romanshorn. Da die Bergung des Schiffes verschiedene Risiken für die Umwelt birgt, muss eine Reihe von Bedingungen erfüllt werden.
Während der ganzen Bergung muss beispielsweise eine schwimmende Ölsperre eingebaut und genügend Ölbinder mitgeführt werden. Es dürfen keine wassergefährdenden Flüssigkeiten wie Treibstoffe oder Öle in den Bodensee gelangen. Falls es zu einer Verunreinigung des Wassers kommen sollte, müssen umgehend alle Trinkwasserversorgungen, die Wasser aus dem See beziehen, informiert werden.
Auch müssen Schiffe, die für die Bergung aus anderen Gewässern geholt werden, vor und nach ihrem Einsatz im Bodensee gründlich gereinigt werden, damit sie keine gebietsfremden Arten verschleppen.
Falls das Dampfschiff bei der Bergung in der Flachwasserzone auseinanderbrechen sollte, muss der Schiffsbergeverein sämtliche Wrackteile aus dem See entfernen. Nach Ende der Bergungsarbeiten müssen sämtliche Hilfsmittel wieder aus dem See entfernt werden.