Im August 1905 wurden vom Bezirksgericht Rovigno die Produktion und die Verbreitung von etwa 100 Ansichtskarten und von etwa 50 weiteren Fotografien verboten.
Über dieses Gerichtsurteil berichtete das „Deutsche Volksblatt“ am 10. August 1905 zusammenfassend:
Die heutige »Wiener Zeitung« bringt ein interessantes Erkenntnis. Das Kreisgericht in Rovigno hat nämlich die Weiterverbreitung aller jener Ansichtspostkarten untersagt, die maritime oder fortifikatorische Werke unserer Monarchie zur Abbildung bringen. So sind diesem Verbote unter andern folgende Ansichtspostkarten verfallen: »Pola und S. M. Schiff Maria Theresia«. »S. M. Schiff Monarch«, »S. M. Schiff Babenberg«, »S. M. Schiff Wien«, »Kriegshafen von Pola«, »Handelshafen von Pola«, »S. M. Schiff Lussin im Trockendock«, »Panorama von Pola«, »Pola, Kriegsschiffe«, »Pola, Oliveninselbrücke«, »Hafeneinfahrt von Peneda«, »Pola, Blick vom Monte Zaro«, »Riva«, »Pola, k. u.k. Marineschwimmschule«, »Pola, Arena« re.
Hintergrund der Gerichtsentscheidung war, dass die Ablichtung von Anlagen des Kriegshafens grundsätzlich verboten war. Bemerkenswert ist, dass einige der verbotenen Motive zum Zeitpunkt des Urteils schon mehr als 10 Jahre produziert und verkauft worden waren. Die Fotografen, wie zum Beispiel Alois Beer, mussten ihre Bilder zur Freigabe der Marine vorlegen, die offensichtlich keine Einwände gehabt hatte.